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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 269/10   

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https://dejure.org/2014,103562
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 269/10 (https://dejure.org/2014,103562)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.04.2014 - L 8 SO 269/10 (https://dejure.org/2014,103562)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. April 2014 - L 8 SO 269/10 (https://dejure.org/2014,103562)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B

    Leistungsempfänger von Sozialhilfe - kostenprivilegierter Personenkreis iS des §

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 269/10
    Das Verfahren ist für die Beteiligten gerichtkostenfrei (BSG, Beschluss vom 1. September 2008, B 8 SO 12/08 B, juris).
  • LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 85/11

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Verwertbarkeit einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 269/10
    Solche objektiven Anhaltspunkte für eine Zweckbindung sind jedoch erforderlich (so auch LSG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012, L 8 SO 85/11, juris, RdNr. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - 12 A 1363/09

    Pflegewohngeld; Vermögen; Vermögensschonbetrag; Heimbewohner;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 269/10
    In Anlehnung an das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2009 (Az.: 12 A 1363/09) könne insoweit lediglich ein für die Bestattungsvorsorge auf ein Treuhandkonto überwiesener Betrag von bis zu 6.000,00 Euro als noch angemessen angesehen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2003 - 16 B 2078/03

    Ersparnisse für die Bestattung können Schonvermögen sein

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 269/10
    Der Senat hat sich mit den Voraussetzungen für das Vorliegen eines derartigen Härtefalles im Zusammenhang mit einer Bestattungsvorsorge bereits in seinem Beschluss vom 2. Februar 2006 (L 8 SO 135/05 ER, juris) befasst und dort ausgeführt: "Diese Vorschrift zielt auf atypische Fälle ab, die nicht von § 90 Abs. 2 SGB XII erfasst, aber unter wertendem Gesichtspunkt mit diesen Fällen vergleichbar sind (vgl. dazu zur Rechtsprechung nach § 88 Abs. 2 BSHG BVerwG, Urteil vom 29. April 1993 - 5 C 12.90 - BVerwGE 92, 254; OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 16 B 2078/03 - juris, RdNr. 5) ... Eine Sterbe(geld)versicherung bzw. für die eigene Bestattung angesammeltes Vermögen gehört nicht generell zu solchem Vermögen, welches durch § 90 Abs. 3 SGB XII geschützt wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2006 - L 8 SO 135/05

    Sterbegeldversicherung als Schonvermögen; Schonvermögen zur Aufrechterhaltung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 269/10
    Der Senat hat sich mit den Voraussetzungen für das Vorliegen eines derartigen Härtefalles im Zusammenhang mit einer Bestattungsvorsorge bereits in seinem Beschluss vom 2. Februar 2006 (L 8 SO 135/05 ER, juris) befasst und dort ausgeführt: "Diese Vorschrift zielt auf atypische Fälle ab, die nicht von § 90 Abs. 2 SGB XII erfasst, aber unter wertendem Gesichtspunkt mit diesen Fällen vergleichbar sind (vgl. dazu zur Rechtsprechung nach § 88 Abs. 2 BSHG BVerwG, Urteil vom 29. April 1993 - 5 C 12.90 - BVerwGE 92, 254; OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 16 B 2078/03 - juris, RdNr. 5) ... Eine Sterbe(geld)versicherung bzw. für die eigene Bestattung angesammeltes Vermögen gehört nicht generell zu solchem Vermögen, welches durch § 90 Abs. 3 SGB XII geschützt wird.
  • BVerwG, 29.04.1993 - 5 C 12.90

    Versagung von Eingliederungshilfe: Vermögenseinsatz des Hilfesuchenden für Besuch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 269/10
    Der Senat hat sich mit den Voraussetzungen für das Vorliegen eines derartigen Härtefalles im Zusammenhang mit einer Bestattungsvorsorge bereits in seinem Beschluss vom 2. Februar 2006 (L 8 SO 135/05 ER, juris) befasst und dort ausgeführt: "Diese Vorschrift zielt auf atypische Fälle ab, die nicht von § 90 Abs. 2 SGB XII erfasst, aber unter wertendem Gesichtspunkt mit diesen Fällen vergleichbar sind (vgl. dazu zur Rechtsprechung nach § 88 Abs. 2 BSHG BVerwG, Urteil vom 29. April 1993 - 5 C 12.90 - BVerwGE 92, 254; OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 16 B 2078/03 - juris, RdNr. 5) ... Eine Sterbe(geld)versicherung bzw. für die eigene Bestattung angesammeltes Vermögen gehört nicht generell zu solchem Vermögen, welches durch § 90 Abs. 3 SGB XII geschützt wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 121/16
    Nicht schutzwürdig sei die Absicht, mit dem Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrages die mit der späteren Bestattung betrauten Angehörigen zu entlasten (vgl. Senatsurteil vom 24.4.2014 - L 8 SO 269/10 -).

    Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass es für die Prüfung eines Härtefalles auf die Gesamtumstände im Wege einer Einzelfallbetrachtung ankommt (Urteil vom 24.4.2014 - L 8 SO 269/10 - und Beschluss vom 2.2.06 - L 8 SO 135/05 ER - veröffentlicht in Sozialgerichtsbarkeit.de) und es nicht entscheidend sei, ob leistungsfähige Erben vorhanden seien, die in der Lage wären, die Bestattungskosten zu tragen (Beschluss vom 30.3.2012 - L 8 SO 31/12 B ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 125/18
    Ebenso wenig sei das Bestattungsvorsorgevermögen nach § 90 Abs. 3 SGB XII unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 18.3.2008 - B 8/9b SO 9/06 R -) und des erkennenden Senats (Urteil vom 24.4.2014 - L 8 SO 269/10 ; Beschluss vom 2.2.2006 - L 8 SO 135/05 ER ) geschützt.

    Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass es für die Prüfung eines Härtefalles auf die Gesamtumstände im Wege einer Einzelfallbetrachtung ankommt (Senatsurteil vom 24.4.2014 - L 8 SO 269/10 - und Beschluss vom 2.2.2006 - L 8 SO 135/05 ER - veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de) und es nicht entscheidend ist, ob leistungsfähige (spätere) Erben vorhanden sind, die in der Lage wären, die Bestattungskosten zu tragen (Beschluss vom 30.3.2012 - L 8 SO 31/12 B ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 360/17
    Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass es für die Prüfung eines Härtefalles auf die Gesamtumstände im Wege einer Einzelfallbetrachtung ankommt (Urteil vom 24.4.2014 - L 8 SO 269/10 - und Beschluss vom 2.2.06 - L 8 SO 135/05 ER - veröffentlicht in Sozialgerichtsbarkeit.de) und es nicht entscheidend sei, ob leistungsfähige Erben vorhanden seien, die in der Lage wären, die Bestattungskosten zu tragen (Beschluss vom 30.3.2012 - L 8 SO 31/12 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 259/16
    Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass es für die Prüfung eines Härtefalles auf die Gesamtumstände im Wege einer Einzelfallbetrachtung ankommt (Senatsurteil vom 24. April 2014 - L 8 SO 269/10 - und Beschluss vom 2.2.2006 - L 8 SO 135/05 ER - veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de) und es nicht entscheidend ist, ob leistungsfähige Erben vorhanden sind, die in der Lage wären, die Bestattungskosten zu tragen (Senatsbeschluss vom 30.3.2012 - L 8 SO 31/12 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2021 - L 8 SO 89/19

    Hilfe zur Pflege für einen verstorbenen Heimbewohner; Voraussetzungen für einen

    Das SG hat die Klage - ohne Kenntnis von dem Ableben des Heimbewohners am 4.11.2018 - unter Bezugnahme auf frühere Rechtsprechung des Senats (insb. Urteil vom 24.4.2018 - L 8 SO 269/10 -) u.a. mit der Begründung abgewiesen, das erst nach der Aufnahme in die Pflegeeinrichtung und in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Beantragung von Sozialhilfeleistungen angelegte Bestattungsvorsorgevermögen von 19.400,00 EUR sei vorrangig zur Deckung der Heimkosten einzusetzen gewesen.
  • SG Osnabrück, 06.06.2016 - S 5 SO 233/12

    Zur Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages im Rahmen der

    Das Gericht hat sich dabei der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24.04.2014 (Aktenzeichen L 8 SO 269/10) angeschlossen.
  • SG Osnabrück, 06.06.2016 - S 5 SO 113/15

    Zur Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages im Rahmen der

    Das Gericht hat sich dabei der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24.04.2014 (Aktenzeichen L 8 SO 269/10) angeschlossen.
  • SG Osnabrück, 06.06.2016 - S 5 SO 32/15

    Zur Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages im Rahmen der

    Das Gericht hat sich dabei der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24.04.2014 (Aktenzeichen L 8 SO 269/10) angeschlossen.
  • SG Osnabrück, 06.06.2016 - S 5 SO 171/13

    Zur Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages im Rahmen der

    Das Gericht hat sich dabei der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24.04.2014 (Aktenzeichen L 8 SO 269/10) angeschlossen.
  • SG Osnabrück, 06.06.2016 - S 5 SO 161/14

    Zur Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages im Rahmen der

    Das Gericht hat sich dabei der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24.04.2014 (Aktenzeichen L 8 SO 269/10) angeschlossen.
  • SG Osnabrück, 06.06.2016 - S 5 SO 52/15

    Zur Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages im Rahmen der

  • SG Osnabrück, 06.06.2016 - S 5 SO 15/15

    Zur Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages im Rahmen der

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